Nutzungsbedingungen

Willkommen auf www.disney-content.de (die „Website“), einem Portal, welches Print-, Hörfunk-, Online- und TV-Medien („Presseorgan“, „Presseangehöriger“) sowie Unternehmen/Unternehmern, die mit einem Unternehmen der Disney Gruppe in geschäftlicher Verbindung stehen („Unternehmen“, „Unternehmer“), zur Verfügung steht, und das Bild-, Audio-, Bewegtbild- und Textmaterial, Programmdaten, Sendezeiten und sonstige elektronische Informationen (insgesamt „Material“) zu Kinofilmen, TV-Sendungen bzw. Disney-Produkten enthält, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz („Gebiet“) vermarktet werden. Für diese Website ist die The Walt Disney Company (Germany) GmbH, Lilli-Palmer-Straße 2, 80636 München, Deutschland („Disney“) verantwortlich.


Für Presseorgane und Presseangehörige steht das Material zu redaktionellen Zwecken, also zur Programmankündigung, -begleitung, -berichterstattung und -dokumentation ausschließlich im Zusammenhang mit der aktuellen Vorführung eines Kinofilms bzw. ausschließlich im Zusammenhang mit der aktuellen Erstausstrahlung oder Wiederausstrahlung einer Sendung auf den TV-Sendern Disney Channel, Disney Junior, Disney Cinemagic oder Disney XD im Gebiet zur Verfügung.


Für Kinobetreiber steht das Material zeitlich begrenzt und ausschließlich zur Bewerbung der aktuellen Vorführung eines Kinofilms im Gebiet zur Verfügung.


Für Handeltreibende steht das Material ausschließlich zur Bewerbung des jeweils aktuell im Verkauf befindlichen Produkts im Gebiet zur Verfügung.


Für sonstige Unternehmen und Unternehmer steht das Material ausschließlich im vertraglich vorgesehenen zeitlichen und inhaltlichen Rahmen und nach Freigabe von Disney zur Verfügung.


Die Website und das Material dürfen nur unter Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen genutzt werden.



1. Zugriffsberechtigte und Umgang mit Nutzungsdaten


Presseorgane/Presseangehörige:


(1) Zugriffsberechtigt sind nur solche Personen, denen durch Disney ein personalisierter Zugang zur Nutzung der Website zu redaktionellen Zwecken, also zur Programmankündigung, -begleitung, -berichterstattung und -dokumentation ausschließlich im Zusammenhang mit der aktuellen Vorführung eines Kinofilms im Gebiet gewährt wurde. Der Zugang wird auf der Grundlage individueller Anfragen bei Disney durch Disney auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen gewährt. Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist der Zugang zur Website untersagt und Verbrauchern werden keine Zugangsdaten erteilt.


(2) Wird der Zugang für ein Presseorgan gewährt, können die Zugangsdaten nach Ermessen und in der alleinigen Verantwortung des Presseorgans denjenigen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die zwingend Zugriff auf die Website benötigen. Das Presseorgan ist verpflichtet, die Zugangsdaten jedes Mal zu ändern, wenn sich der Kreis der Zugriffsberechtigten ändert. Jegliche Handlung mit einem Zugang des Presseorgans gilt als Handlung des Presseorgans. Es steht ihm frei nachzuweisen, dass kein Zugriffsberechtigter gehandelt und es die Zugangsdaten hinreichend vor unbefugtem Zugriff gesichert hat.


(3) Werden der Zugang aufgrund der während des Registrierungsprozesses mitgeteilten Eigenschaft als Presseangehöriger gewährt, so darf der Zugangsberechtigte den Zugang allein zum Zwecke der Ausübung seiner Tätigkeit als Presseangehöriger nutzen. Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, die Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu sichern. Jegliche Handlung mit seiner Zugangsberechtigung gilt als seine Handlung. Es steht ihm frei nachzuweisen, dass er nicht gehandelt und die Zugangsdaten hinreichend vor unbefugtem Zugriff gesichert hat.


Unternehmen/Unternehmer:


(4) Wird der Zugang aufgrund der während des Registrierungsprozesses mitgeteilten Angehörigkeit zu einem Unternehmen erteilt, so darf der Zugangsberechtigte den Zugang allein zum Zwecke der Ausübung seiner Tätigkeit für das Unternehmen nutzen. Soweit die Anmeldung für ein Unternehmen erfolgt, können die Zugangsdaten im Unternehmen den Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die zwingend Zugriff auf die Website benötigen. Dies steht im Ermessen und in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Zugangsdaten jedes Mal zu ändern, wenn sich der Kreis der Zugriffsberechtigten ändert. Jegliche Handlung mit einer Zugangsberechtigung eines Unternehmens gilt als Handlung des Unternehmens. Dem Unternehmen steht es frei nachzuweisen, dass kein Zugriffsberechtigter gehandelt und es die Zugangsdaten hinreichend vor unbefugtem Zugriff gesichert hat.


(5) Werden die Zugangsdaten aufgrund der während des Registrierungsprozesses mitgeteilten Eigenschaft als Unternehmer erteilt, so darf der Zugangsberechtigte den Zugang allein zum Zwecke der Ausübung seiner Tätigkeit als Unternehmer nutzen. Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, die Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu sichern. Jegliche Handlung mit seiner Zugangsberechtigung gilt als seine Handlung. Es steht ihm frei nachzuweisen, dass er nicht gehandelt und die Zugangsdaten hinreichend vor unbefugtem Zugriff gesichert hat.

Allgemeine Regeln


 (6) Die während des Registrierungsprozesses mitgeteilten Daten müssen richtig und vollständig sein und es dürfen insbesondere keine falschen Angaben zur Identität oder zum Presseorgan oder Presseangehörigen bzw. Unternehmen oder Unternehmer gemacht werden, in deren Namen während des Registrierungsprozesses aufgetreten wird.


(7) Die mitgeteilten Daten müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden und die Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Jegliche unbefugte Nutzung durch Dritte ist Disney umgehend mitzuteilen.


2. Änderung dieser Nutzungsbedingungen


(1) Disney behält sich das Recht vor, diese Bedingungen insbesondere im Hinblick auf den Umfang der erlaubten Nutzung des Materials sowie bezüglich eventueller Sperrfristen aber auch aufgrund gesetzlicher Änderungen oder Änderungen der Rechtsprechung mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Disney wird hierüber per E-Mail in Textform an die angegebene E-Mailadresse informieren. Die geänderten Nutzungsbedingungen treten mit einer Frist von vier (4) Wochen in Kraft.


(2) Wenn gegen die geänderten Bestimmungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der E-Mail gem. Ziff. 2 S. 2 Widerspruch erhoben wird, bedeutet die fortgesetzte Nutzung der Website, dass die Änderung(en) und die ergänzten Bestimmungen angenommen worden sind. Disney wird in der E-Mail darauf hinweisen, dass die fortgesetzte Nutzung dieser Website nach vier (4) Wochen ohne Erhebung eines Widerspruchs gegen die Änderungen bedeutet, dass die Änderung(en) angenommen worden sind.


(3) Wenn der Widerspruch gegen die Änderung(en) ordnungsgemäß mitgeteilt worden ist, behält Disney sich das Recht vor, den Zugang mit einer Frist von zwei Wochen zu schließen.


(4)Im Übrigen behält sich Disney jederzeit das Recht vor, den Zugriff auf die Website bzw. das darauf befindliche Material zu verweigern und die Nutzung erst nach Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen durch Anwahl eines entsprechenden Buttons auf der Website zu gestatten.


3. Nutzungsberechtigung für das auf der Website befindliche Material


(1) Mit der Gewährung des Zugangs gewährt Ihnen Disney nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen sowie sonstiger in einem gesonderten Vertrag mit Disney oder deren Agenturen enthaltenen Geschäftsbedingungen ein beschränktes, nicht übertragbares, einfaches und widerrufliches Nutzungsrecht an dem Material zu redaktionellen Zwecken. Sämtliche Rechte, die in diesen Bedingungen oder an anderer Stelle nicht ausdrücklich lizenziert werden, bleiben Disney vorbehalten.


(2) Alle in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich erlaubten Nutzungen sind untersagt.


Rechte zur Verwendung des Materials werden Ihnen nur im Rahmen der ausdrücklichen Zweckbestimmung dieser Nutzungsbedingungen und ausschließlich zu redaktionellen Zwecken eingeräumt.


Eine redaktionelle Nutzung liegt vor, wenn sie ganz oder im Wesentlichen Informations- oder Meinungsbildungszwecken dient.


(3) Für den Fall, dass Sie in Ihrer Funktion als Presseangehöriger oder als Presseorgan Zugang zu Material mit Bezug zu Kinofilmen erhalten haben, steht Ihnen das Material allein zur Nutzung zu redaktionellen Zwecken, also zur Programmankündigung, -begleitung, -berichterstattung und -dokumentation innerhalb des Gebiets im Zusammenhang mit der Kinoauswertung eines Films von Disney oder eines mit Disney verbundenen Unternehmens zur Verfügung. Sind keine spezielleren Zeitvorgaben ersichtlich, beginnt die Nutzungsberechtigung mit Bereitstellung des Materials und endet mit Abschluss der Kinoauswertung im Gebiet, in der Regel sechs (6) Monate nach Kinostart. Abweichungen von dieser Nutzungsdauer sind nur mit ausdrücklich von Disney erklärter Zustimmung möglich.


(4) Für den Fall, dass Sie in Ihrer Funktion als Presseangehöriger oder als Presseorgan Zugang zu Material zu TV-Sendungen erhalten haben, steht Ihnen das Material allein zur Nutzung zu redaktionellen Zwecken, also zur Programmankündigung, -begleitung, -berichterstattung und -dokumentation innerhalb des Gebiets ausschließlich im Zusammenhang mit der aktuellen linearen Erstausstrahlung oder Wiederausstrahlung einer Sendung auf den TV-Sendern Disney Channel, Disney Junior, Disney Cinemagic oder Disney XD zur Verfügung. Die Nutzungsberechtigung für Material für eine bestimmte Sendung beginnt mit Bekanntgabe des Ausstrahlungstermins dieser Sendung auf der Website und endet mit Ablauf des Tages der jeweiligen Ausstrahlung. Im Fall weiterer Ausstrahlungen dieser Sendung beginnt die Nutzungsberechtigung mit jeder Bekanntgabe eines weiteren Ausstrahlungstermins dieser Sendung auf der Website erneut und endet mit Ablauf des Tages der weiteren Ausstrahlung. Klarstellend sei festgehalten, dass die Nutzungsberechtigung für zum Zeitpunkt einer Ausstrahlung bereits im Handel befindliche Printtitel bis zur Veröffentlichung der Folgeausgabe dieses Printtitels andauert. Abweichungen von dieser Nutzungsdauer sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung oder durch auf der Website für bestimmtes Material kommunizierte Regelungen von bzw. durch Disney möglich.


 (5) Für den Fall, dass Sie in Ihrer Funktion als Kinobetreiber Zugang zu dieser Website erhalten haben, steht Ihnen das Material allein zur Bewerbung der Kinoauswertung des dem Material zugrundeliegenden Films von Disney oder eines mit Disney verbundenen Unternehmens innerhalb des Gebiets zur Verfügung. Sind keine spezielleren Zeitvorgaben ersichtlich, beginnt die Nutzungsberechtigung mit Bereitstellung des Materials und endet mit Abschluss der Kinoauswertung, in der Regel sechs (6) Monate nach Kinostart. Abweichungen von dieser Nutzungsdauer sind nur mit ausdrücklich von Disney erklärter Zustimmung möglich.


 (6) Für den Fall, dass Sie in Ihrer Funktion als Handelsunternehmen, Groß- Einzel- oder Zwischenhändler, Re-Seller oder sonstiger Handeltreibender Zugang zu dieser Website erhalten haben, steht Ihnen das Material allein zur Bewerbung des dem Material zugrundeliegenden Produkts innerhalb des Gebiets zur Verfügung. Die Nutzungsdauer ist auf den Zeitraum, während dem sich das Produkt bei Ihnen im Verkauf befindet, beschränkt. Beworbene Produkte mit Disney-Bezug müssen als solche gekennzeichnet sein und getrennt von Produkten anderer Hersteller präsentiert werden (z.B. Anordnung von DVDs als Ensemble, wobei DVDs oder grafisches Material anderer Hersteller nicht Teil des Ensembles sind).


(7) Für den Fall, dass Sie in Ihrer Funktion als sonstiges Unternehmen / sonstiger Unternehmer Zugang zu dieser Website erhalten haben, dürfen Sie das Material nur in dem zwischen Disney und Ihnen vertraglich vereinbarten zeitlichen und inhaltlichen Rahmen verwenden. Die geplante Nutzung des Materials muss hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und beabsichtigten Nutzungsdauer im Rahmen des vertraglich vereinbarten Freigabeprozesses im Vorfeld der Nutzung ausdrücklich und schriftlich von Disney freigegeben worden sein.


(8) Darüber hinaus sind kürzere oder andere Verwendungszeiträume sowie sonstige Bedingungen der Nutzung (z.B. keine Online-Nutzung, beschränkte Nutzungsdauer, Sperrfristen etc.) zu beachten, die entsprechend auf der Website kommuniziert werden. Für den Fall, dass die einzelvertraglichen Regelungen diesen Nutzungsbedingungen bzw. den auf der Website kommunizierten Regelungen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Insbesondere geht der Freigabeprozess des Einzelvertrags zwingend vor.


(9) Eine Weiternutzung über die hier ansonsten festgelegten Zeiträume hinaus ist in den folgenden Fällen gestattet:


a) Bildmaterial, das im Rahmen von redaktionellen Veröffentlichungen genutzt wurde, darf in unveränderlicher Form im Rahmen der archivierten Website weiterhin abrufbar gehalten werden (Archivrecht).


b) Bewegtbilder aus TV-Sendungen, die Disney-Material enthalten, dürfen bis zu einen (1) Monat nach der Ausstrahlung und ausschließlich zu redaktionellen Zwecken genutzt werden, z.B. zur Besprechung in Blogs oder Vlogs (Mediathekenrecht).


c) Material darf im Rahmen nachgelagerter Berichterstattung über statistische Erhebungen, z.B. zur Besprechung von Einschaltquoten, bis zu einen (1) Monat nach TV-Ausstrahlung oder Abschluss der Kinoauswertung im Gebiet genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung kann auf Anfrage von Disney gestattet werden.


(10) Es steht in Ihrer Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass Sie Kenntnis von dem jeweilig eingeräumten Lizenzzeitraum und -umfang für das entsprechende von Ihnen gewünschte Material erlangen. Disney behält sich vor, den Lizenzzeitraum und -umfang nach eigenem Ermessen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft nach vorheriger Ankündigung per E-Mail und unter Wahrung einer angemessenen Übergangsfrist abzuändern. Bei Vorliegen eines zwingenden sachlichen oder rechtlichen Grunds kann eine Änderung auch kurzzeitig erfolgen.


(11) Sollten Sie Zweifel an dem sachlichen und zeitlichen Umfang der eingeräumten Lizenz haben, sind Sie verpflichtet, diesen bei Disney zu erfragen bzw. sich bestätigen zu lassen.


(12) Das auf der Website zur Verfügung gestellte Material darf keinesfalls bearbeitet und insbesondere nicht gespiegelt oder beschnitten werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen, gesonderten und ausdrücklichen Erlaubnis von Disney, die im alleinigen und freien Ermessen von Disney steht. Unter keinen Umständen dürfen die vorhandenen Copyright-Vermerke entfernt werden. Sie sind verpflichtet, Copyright-Vermerke, wie auf der Website für das betreffende Material vorgegeben, anzubringen.


(13) Nicht erlaubt, sofern nicht ausdrücklich durch entsprechende vertragliche Regelungen gestattet, ist insbesondere die Nutzung von Material,

  1. für Zusatzprodukte (z.B. Beileger, Aufkleber, Spielzeug, Merchandising-Artikel) eines Printtitels
  2. zur Herstellung von Postern mit einer DIN A3 überschreitenden Größe
  3. für Umbinder, Umhefter, Covermounts und ähnliche Artikel
  4. für Sonderhefte und Sonderausgaben zu dem Thema des Materials (z.B. Nutzung von Material für ein Sonderheft zu „Star Wars“)
  5. für Veröffentlichungen, die bei den angesprochenen Zielgruppen den Anschein einer autorisierten Lizenzausgabe von Disney erwecken
  6. für Printtitel, bei denen der Anteil (Bilder, Texte, einschließlich Titel, Überschriften, Bildunterschriften) des Materials am Thema mehr als 20% des Gesamtumfangs beträgt (z.B. Nutzung von Material zu „Star Wars“ für eine Ausgabe, bei der mehr als 20% des Umfangs dieser Ausgabe dem Thema „Star Wars“ gewidmet ist)
  7. in Verbindung mit Produkten, die erkennbare Ähnlichkeiten zu Lizenzprodukten aufweisen (z.B. „Leuchtstab“ gegenüber Star Wars „Lichtschwert“)
  8. zu nicht-redaktionellen Zwecken, beispielsweise der Bearbeitung und anschließenden Zugänglichmachung von Disney-Bewegtbildern, etwa durch Einrahmung, Banner, Bauchbinde, Texteinblendung, Laufschrift etc.
  9. zur Erstellung von Memes, Artworks etc. ohne konkreten Filmbezug in den sozialen Netzwerken (insbesondere Bilder, GIF-Dateien, Videos).
  10. für Symbolabbildungen ohne konkreten Bezug zu Disney-Produkten, bspw. als Bebilderung eines Artikels zu allgemeinen politischen Themen


In den Fällen der Unterpunkte a), b), c) und d) können von Disney auf Anfrage Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.



(14) Für die Verwendung von Bewegtbild-Material aus Kinofilmen gilt: Einzelne Filmausschnitte dürfen eine Länge von 2:10 Minuten nicht überschreiten, die Gesamtlänge der verwendeten Film Clips darf 4:23 Minuten nicht überschreiten.


(15)   Die Website und das Material sind rechtlich geschützt. Alle auf dieser Website und in dem Material enthaltenen Rechte und Titel einschließlich sämtlicher geistigen Schutzrechte (u.a. Urheberrechte und Markenrechte) verbleiben bei Disney und/oder einem dritten Schutzrechtsinhaber, soweit nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden. Sämtliche Urheber-, Datenbank-, Marken- und sonstigen Rechte sind bei Nutzung der Website und des Materials zu beachten.


(16) Wird Audiomaterial, wie z.B. Trailer, auf der Website zur Verfügung gestellt, so sind Sie bei der Nutzung dieses Audiomaterials allein verantwortlich für alle Zahlungen, die fällig werden auf Grund von Zahlungsverpflichtungen gegenüber Verwertungsgesellschaften (wie z.B., aber nicht nur, GEMA und GVL), Musikverlagen, Komponisten, Musikern und sonstigen Inhabern der Musikrechte.


(17) Das von Ihnen im Einklang mit diesen Bedingungen genutzte Material ist unverzüglich nach Beendigung des rechtmäßigen Nutzungszeitraumes zu vernichten und auf Festplatten oder anderen Speichermedien gespeichertes Material zu löschen.


(18) Eine Nutzung über den eingeräumten Nutzungszweck hinaus ist rechtswidrig. Die Nichtbeachtung der vorstehenden Klauseln und die vorsätzliche oder fahrlässige Nutzung des Materials in einem nicht lediglich unerheblichen Umfang über den eingeräumten Nutzungszeitraum, -umfang und/oder -zweck hinaus macht die Nutzung rechtswidrig und lässt sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte sofort entfallen, ohne dass es einer gesonderten Handlung seitens Disney bedürfte. Sie kann nicht nur zur sofortigen Sperrung des Zugangs, sondern auch zur Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadensersatzansprüchen seitens Disney und Dritter führen.


(19) Gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben darf das von Disney zur Verfügung gestellte Material nicht in einer Weise verwendet werden, die für Disney geschäftsschädigend sein könnte.


4. Gewährleistung von Disney


Disney gibt keinerlei Erklärung darüber ab und übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit und/oder die Qualität der Website und des darauf befindlichen Materials. Insbesondere übernimmt Disney weder die Gewähr für die Eignung, Qualität, Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit des Materials, noch dafür, dass das Material und die in dem Material enthaltenen Funktionen ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung stehen oder dass Defekte behoben werden. Es ist insbesondere Ihre eigene Pflicht, sämtliche von der Website heruntergeladene Dateien auf Viren zu scannen.

5. Compliance


Das Presseorgan bzw. der Presseangehörige / das Unternehmen bzw. der Unternehmer garantiert, alle Aktivitäten mit Bezug zu diesem Vertrag in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen durchzuführen. Insbesondere verpflichtet er / es sich,

  • bei der Leistungserfüllung nach diesem Vertrag, den United States Foreign Corrupt Practices Act von 1977 in der jeweils gültigen Fassung (und entsprechende in- oder ausländische Vorschriften, einschließlich der anwendbaren deutschen Gesetze) sowie den UK Bribery Act 2010 einzuhalten,
  • bei der Leistungserfüllung nach diesem Vertrag, alle Sanktionen zu beachten sowie Ausfuhrkontrollgesetze einzuhalten, die in den Vereinigten Staaten sowie am Ort der Vertragsdurchführung anwendbar sind.

6. Haftung von Disney


(1) Disney haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Disney haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder der Verletzung einer Garantie. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Disney jedoch nicht auf den nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Disney haftet nicht bei fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Vorstehende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch Disney. Die Haftung von Disney nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


(2) Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten wird im Übrigen der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wiederherzustellen, die auch bei regelmäßigen und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen verlorengegangen wären oder die auch bei fehlenden regelmäßigen und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.


(3) Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Disney, insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Organe und deren Mitglieder betreffend deren persönliche Haftung.


(4) Eine Änderung der Beweislast zu Ungunsten des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


(5) Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gilt eine zwölfmonatige Verjährungsfrist.

7. Schlussbestimmungen


(1) Das Presseorgan bzw. der Presseangehörige / das Unternehmen bzw. der Unternehmer verpflichtet sich, Disney, seine Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen, Lizenzgeber, Führungskräfte und Mitarbeiter gegen Verluste, Kosten oder Schäden, Ansprüche oder Forderungen Dritter, einschließlich angemessener Anwaltskosten, schadlos zu halten, die aufgrund der Nutzung des Materials unter Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen entstehen.


(2) Disney behält sich das Recht vor, auf eigene Kosten die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle über jegliche Angelegenheiten zu übernehmen, die nach geltendem Recht unter die Haftung des Presseorgans bzw. Presseangehörigen / des Unternehmens bzw. Unternehmers fallen würde.


(3) Die nicht erfolgte Geltendmachung oder Durchsetzung einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen seitens Disney, gleichgültig ob ausdrücklich oder stillschweigend, stellt keinen Verzicht auf derartige Ansprüche dar.


(4) Der Zugriff auf die Website und den Inhalt kann ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft ohne vorherige Ankündigung, ohne Haftung und aus jeglichem erdenklichen Grund nach Disneys alleinigem Ermessen abgelehnt oder aufgehoben werden.


(5) Auf diese Bestimmungen findet deutsches Recht (unter Ausschluss der Regelungen zum internationalen Privatrecht und des UN-Kaufrechts) Anwendung und die deutschen Gerichte sind ausschließlich zuständig.


(6) Sofern das Presseorgan bzw. der Presseangehörige / das Unternehmen bzw. der Unternehmer Kaufmann ist, sind die Gerichte in München – außer im Falle der Inanspruchnahme einstweiliger Rechtsschutzmittel – ausschließlich zuständig. Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes können alternativ an den gesetzlich vorgesehenen, zuständigen Gerichten in Anspruch genommen werden.


(7) Sollte irgendeine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


(8) Darüber hinaus ist die gesonderte Datenschutzerklärung zu beachten, die ebenfalls Anwendung findet.